Fachtag: Kindeswohl im Fokus - Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention im Sorge- und Umgangsrecht zum Schutz vor Gewalt


Am o.g. Fachtag- im Rahmen des Jahrestreffen der Autonomen Frauenhäuser- in Mannheim am 14.11.2023 nahmen insgesamt ca. 600 Personen digital und vor Ort aus ganz Deutschland teil. Vertreten waren Mitarbeiter*innen und Vertreter*innen aus Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen, Jugendämtern, Kinderschutzstellen, kommunalen Gleichstellungsbüros, bundesweiten Vernetzungsstellen, Täterberatungsstellen, Wissenschaft & Lehre sowie Jurist*innen.
Im Sinne des interdisziplinären Fachaustauschs wurde auch das Programm zusammengestellt. Vor dem Hintergrund der Ratifizierung der Istanbul-Konvention in 2018 gab es Fachvorträge, die die immer noch bestehenden Lücken zwischen Gewaltschutz und Kinderschutz thematisierten. Mit dem Fokus auf dem Kindeswohl und im Hinblick auf die in 2024 geplante Reform des Familien(verfahrens)rechts stellten die verschiedenen Professionen die teils massiven Schwierigkeiten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in Trennungssituationen heraus.


Aus der Praxis von Jurist*innen, Frauenhäusern, Beratungsstellen und Kinderschutzstellen ist hinlänglich bekannt, dass es für Mütter und ihre Kinder fast unmöglich ist, sich sicher und selbstbestimmt aus der Gewaltsituation zu lösen.
Britta Schlichting von der ZIF stellt fest: „dass von den Müttern erwartet wird, die Gewaltsituation schnell zu verlassen. Das steht in einem krassen Gegensatz zu der Anforderung, trotz Trennung und der bestehenden Gewalt, den Kontakt zum Täter aufrechtzuerhalten, um die Beziehung zwischen ihm und dem Kind nicht zu unterbrechen.“
Gegenüber dem Gewalttäter gibt es keinerlei Erwartungen von Seiten der Justiz. In der Rechtspraxis wird Gewalt immer wieder bagatellisiert oder nicht angemessen zur Sprache gebracht. Das Recht auf Umgang steht über dem Gewalt- und Kinderschutz.
Durch die Beiträge wurde deutlich, dass es unabdingbar ist, dass diese Schutzlücken durch die anstehende Reform geschlossen werden müssen.
Der interdisziplinär zusammengesetzte Fachtag betont zwei Forderungen, die im Reformvorhaben des Familienrechts umgesetzt werden müssen:

Auflösung des bisherigen Leitgedankens der Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts in Fällen sogenannter Häuslicher Gewalt.

Keine Vermutung der Kindeswohldienlichkeit des Umgangs mit beiden Elternteilen in Fällen sogenannter Häuslicher Gewalt.
Pressekontakt:
Britta Schlichting / Sylvia Haller
Tel: 0621-16853705 mobil: 0176-70209612
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Autonomer Frauenhäuser